Voraussetzungen und Anforderungen an geeignete Flächen

Die Eignung einer Fläche für Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) oder Agri-Photovoltaik (Agri-PV) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bereits vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung wird der Standort umfassend geprüft und anhand relevanter Kriterien bewertet.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Bundesländer

Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland teils erheblich und können sogar gegensätzlich sein. Beispielsweise sind in Niederösterreich Photovoltaikanlagen aktuell auf maximal 2 Hektar begrenzt, während im Burgenland in der Regel nur Flächen ab einer Größe von mindestens 10 Hektar ausgewiesen („zoniert“) werden.

Häufige Ausschlusskriterien sind:

  • hohe Bodengüte bzw. Bodenfruchtbarkeit (je höher die Qualität, desto geringer die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung)
  • Hochwasser- und Gefahrenzonen
  • naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (abhängig vom jeweiligen Bundesland)

Größe und Zuschnitt der Fläche

Neben der Lage sind die Größe und die geometrische Form (Zuschnitt) einer Fläche entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. In der Regel sind Freiflächen-PV-Anlagen erst ab einer Fläche von etwa 2 Hektar für uns wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar.

Auch die Ausrichtung der Anlage spielt eine wichtige Rolle:

  • Die Module von klassischen Freiflächen-PV-Anlagen (FFPV) haben meist eine Süd-Ausrichtung, sodass die Modulachsen von West nach Ost verlaufen.
  • Agri-PV-Anlagen mit Nachführsystemen (Trackern) folgen dem Sonnenverlauf von Ost nach West, weshalb die Modulreihen in Nord-Süd-Richtung verlaufen.

Je nach Flächenzuschnitt eignet sich daher eine der beiden Varianten besser. Während konventionelle Freiflächenanlagen in der Regel höhere Stromerträge erzielen, weisen Agri-PV-Anlagen aufgrund größerer Abstände zwischen den Modulreihen einen geringeren Energieertrag auf, ermöglichen jedoch eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung.

Netzanschluss

Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage ist ein geeigneter Netzanschlusspunkt (z. B. ein Umspannwerk) in räumlicher Nähe sowie ausreichende Netzkapazität erforderlich.

Die zulässige Entfernung zum Netzanschlusspunkt hängt von der Anlagengröße bzw. der erzeugten Leistung ab:

  • Größere Anlagen rechtfertigen in der Regel längere Kabeltrassen
  • Kleinere Anlagen sind stärker auf nahegelegene Anschlusspunkte angewiesen

In die Planung werden außerdem die Netzausbaupläne der jeweiligen Bundesländer einbezogen.

Sonneneinstrahlung

Die Sonneneinstrahlung in Österreich beträgt durchschnittlich zwischen 1.000 und 1.400 kWh/m² pro Jahr, bei rund 2.000 Sonnenstunden jährlich.

Die tatsächliche Einstrahlung ist jedoch stark von der geografischen und topografischen Lage abhängig und muss stets im Einzelfall analysiert werden.

Hangneigung

Die technische Umsetzbarkeit einer Photovoltaikanlage wird auch durch die Hangneigung beeinflusst. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Anlagenkonfiguration
  • gewählte Unterkonstruktion
  • Bodenbeschaffenheit

In vielen Fällen sind auch geneigte Flächen geeignet; steilere Lagen erfordern jedoch eine individuelle technische und wirtschaftliche Prüfung.

Flächenwidmung

Nicht jede Freifläche ist für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet. Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Flächenwidmungsplan.

Grundsätzlich kommen unter anderem folgende Widmungskategorien infrage:

  • Grün- und landwirtschaftliche Flächen
  • Bauland
  • Gewerbe- und Industriegebiete
  • Deponien und Altstandorte

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Werner Edler-Muhr ist bei Trianel Austria für die Standortentwicklung verantwortlich. Er betreibt selbst eine Landwirtschaft in der Steiermark.

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